Weberskirch Fotografie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1) Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle von Tabea Weberskirch Fotografie, Anschrift: Dr.-Julius-Brecht-Weg 5 (im folgenden „Fotografin“ genannt), durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers.

2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf nicht ausdrücklich widerspricht.

3) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (digitale Bilddateien, Printprodukte, Videos, als Downloadlink oder sonstigen Speichermedien, analoge Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

II. Grundsätzliches zur Produktion

1) Die Fotografin ist berechtigt, Teile des Auftrags von Dritten (wie z. B. Druckereien, Fotolabor, Rahmenhersteller usw.) durchführen zu lassen.

2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Vereinbarung.

3) Nach dem Shooting werden die Fotos von der Fotografin aussortiert, standardbearbeitet/optimiert und dem Kunden/Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen (eine Verlängerung durch die Fotografin, nach vorheriger Ankündigung, auf 4 Wochen ist möglich) in einer persönlichen Online-Galerie für 2 Monate zur Verfügung gestellt. Dort kann sich der Kunde/Auftraggeber die Bilder seiner Wahl aussuchen. Alle Fotos in der Online-Galerie sind, sofern es nicht anders vereinbart wurde, standardbearbeitet, d. h. die Auswahl der Fotografin wird optimiert. Dazu gehören der Weißabgleich, Belichtung, Tonwerte, Lichter/Tiefen, Kontraste, Farben und Bildschnitt. Es liegt im Ermessen der Fotografin, wie viele Fotos in der Online-Galerie zur Auswahl bereitgestellt werden, mindestens aber die Anzahl, die im gebuchten Foto-Paket angegeben ist.

4) Die zur Auswahl zur Verfügung gestellten Fotografien werden von dem Kunden/Auftraggeber ausgewählt und bestellt. Diese, in der Bestellung gewählten Fotos, werden von der Fotografin retuschiert und final bearbeitet. Die Fotografin verpflichtet sich, die bestellten Fotografien innerhalb einer Frist von 4 Wochen, nach Auswahl in der Galerie durch den Kunden/Auftraggeber, fertig zu stellen und auszuliefern. Digitale Bilddateien werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert.

5) Soweit keine ausdrücklichen Vereinbarungen durch den Auftraggeber hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien getroffen bzw. ausdrücklich und eindeutig formuliert wurde, ist die Fotografin bei der Gestaltung und Wahl der künstlerisch-technischen Mittel frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Fotoaufnahmen und deren Bearbeitung unterliegen darüber hinaus stets dem künstlerischen/persönlichen Stil der Fotografin. Der Auftraggeber kann sich auf der Website der Fotografin über Stil und Arbeitsweise der Fotografin informieren. Reklamationen bezogen auf die Bildauffassung bzw. künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber Änderungen, hat er die zusätzlichen Kosten zu tragen.

6) Bei Belichtungen, Foto- und Posterabzügen, Fotoreproduktionen, Abzügen, Druckexemplaren oder der Darstellung auf einem Monitor lassen sich leichte Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage nicht vermeiden. Eine exakte Farbwiedergabe der Vorlage auf den Fotos und Bildwerken gehört nicht zur Leistungspflicht der Fotografin.

7) Das Kopieren oder Herunterladen der zur Ansicht und Auswahl zur Verfügung gestellten Fotografien aus der Online-Galerie ist strengstens verboten und gilt als Diebstahl, welcher von der Fotografin angezeigt und strafrechtlich verfolgt wird. Auch Screenshots sind nicht gestattet.

III. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1) Der Fotografin steht das ausschließliche/alleinige Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.

2) Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht der hergestellten Fotografien dem Auftraggeber. Dies gilt sowohl für Privatkunden als auch für Geschäftskunden (B2B). Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist. Ein ausschließliches Nutzungsrecht kann schriftlich vereinbart werde. Dies ist entsprechend zu vergüten. Es wird bestimmt, dass zusätzlich die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt.

3) Privatkunden erhalten ein einfaches Nutzungsrecht ohne zeitliche Beschränkung, das auf die private Nutzung in unveränderter Form beschränkt ist. Dazu zählt z. B. das Ausdrucken der Fotografien, das Erstellen von Alben und Fotogeschenken und die Veröffentlichung auf privaten Webseiten und Online-Profilen auf den sozialen Netzwerken (Punkt 7) ist zu beachten). Für eine gewerbliche Nutzung benötigt der Auftraggeber von der Fotografin ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht.

4) Geschäftskunden/Firmen erhalten, sofern kein ausschließliches Nutzungsrecht vereinbart wurde, ein einfaches Nutzungsrecht für gewerbliche Zwecke. Das Nutzungsrecht ist grundsätzlich auf den vorher vereinbarten Zweck inhaltlich begrenzt. Sollte keine zeitliche, räumliche oder inhaltliche Begrenzung schriftlich vereinbart worden sein, gilt das Nutzungsrecht als zeitlich und räumlich unbeschränkt. Inhaltlich beschränkt es sich auf die digitale Nutzung der Fotografien z.B. auf der Unternehmenswebseite und den Social-Media-Accounts des Unternehmens für Werbezwecke und der Unternehmenskommunikation (Punkt 7) ist zu beachten). Zudem dürfen die Fotografien für Printprodukte kleiner als DIN-A4 (z.B. Flyer und Visitenkarten) und einer maximalen Auflage von 2.000 Stück verwendet werden. Für Werbeplakate und Veröffentlichungen in Magazinen und ähnlichen Printprodukten in höherer Auflage ist ein inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht zu erwerben.

5) Die Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z. B. Fotobuch) gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller der Fotografin aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen an den Auftraggeber über.

6) Die erworbenen Nutzungsrechte können nicht durch den Auftraggeber an Dritte weitergegeben werden.

7) Werden eingeräumte Nutzungsrechte überschritten oder Bilder ohne die erforderliche Einräumung von Nutzungsrechten genutzt, ist die Fotografin berechtigt, die übliche Lizenzvergütung für die tatsächlich erfolgte Nutzung nachzufordern. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz, bleibt unberührt.

8) Bei Veröffentlichungen der Fotografien hat der Auftraggeber unter oder neben dem Werk einen lesbaren Urhebervermerk anzubringen („Foto: Tabea Weberskirch“). Bei Online-Medien erfolgt dies mit entsprechender Verlinkung der Webseite (www.weberskirch-fotografie.de) oder auf Instagram mit Verlinkung des Accounts der Fotografin (@weberskirch_fotografie). Darüber hinaus ist der Auftraggeber in der Pflicht, bei der Weitergabe der Fotos an Dritte, auf die Pflicht zur Urhebernennung hinzuweisen. Die Weitergabe durch Verkauf der Bilder ist ausgeschlossen.

9) Wird eine vereinbarte Urheberbenennung unterlassen, berührt dies die Einräumung der Nutzungsrechte nicht. Die Fotografin ist berechtigt, den hierdurch entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

10) Das Verändern der Bilder durch den Auftraggeber (z. B. Farbbearbeitung, Nutzung eines Instagram-Filters, Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht zulässig. Die Bearbeitung ist nur durch die Fotografin gestattet. Bei Änderungswünschen ist die Fotografin zu kontaktieren.

11) Die Fotografin darf die Fotografien sowie daraus erstellte Werke für ihre Eigenwerbung nutzen, sofern kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers entgegensteht. Abbildungen von Personen darf die Fotografin jedoch nur nutzen, sofern es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handelt oder die abgebildeten Personen einer Veröffentlichung zugestimmt haben (Recht am eigenen Bild).

12) Die digitalen Negative (RAW-Dateien) verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber ist nicht vorgesehen.

13) Stellt der Auftraggeber der Fotografin Vorlagen, Logos, Grafiken, Produkte oder sonstige Materialien zur Verfügung, versichert er, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt. Der Auftraggeber stellt die Fotografin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Verwendung dieser Materialien geltend gemacht werden, sofern der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

14) Individuelle Abweichungen der Nutzungsrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

IV. Vergütung, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Widerruf

1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Labor- und Materialkosten usw.) sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie nicht in der Pauschale enthalten sind.

2) Gegenüber Privatkunden weist die Fotografin alle Preise als Brutto-Preise inkl. 19 % USt. aus. Für Geschäftskunden (B2B) gelten Netto-Preise zzgl. 19 % USt.

3) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

4) Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, kann die Fotografin eine Erhöhung des Honorars verlangen.

5) Der Auftraggeber hat bereitgestellte bzw. gelieferte Fotografien unverzüglich zu prüfen und innerhalb von 7 Tagen der Fotografin etwaige Rügen für offensichtliche Mängel in Textform mitzuteilen. Gehen keine Forderungen in diesem Zeitraum ein, gelten die Fotografien als abgenommen.

6) Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

7) Bis zur vollständigen Bezahlung aller der Fotografin aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die Fotografien und Objekte Eigentum der Fotografin.

8) Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach § 312g Abs. 1 BGB (Widerrufsrecht) ist ausgeschlossen, da die bestellten Fotoprodukte nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nummer 1 BGB).

V. Haftung

1) Die Fotografin haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Fotografin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

3) Die Fotografin führt jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Einsatz professioneller Ausrüstung durch. Trotz regelmäßiger Wartung und sorgfältiger Vorbereitung können technische Defekte oder sonstige unvorhersehbare Störungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für dadurch entstehende Ausfälle oder Verzögerungen haftet die Fotografin nur im Fall der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Fotografin hält, soweit zumutbar, Ersatztechnik bereit und trifft angemessene Maßnahmen, um Beeinträchtigungen des Auftrags zu vermeiden oder zu minimieren.

4) Die Fotografin sichert die während des Auftrags entstandenen Bilddateien mit angemessener Sorgfalt. Eine vollständige Sicherheit gegen Datenverlust durch unvorhersehbare technische Defekte, Softwarefehler, Cyberangriffe oder andere außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin liegende Ereignisse kann jedoch nicht gewährleistet werden. Eine Haftung hierfür besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

5) Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt oder anderer von der Fotografin nicht zu vertretender Umstände (insbesondere Krankheit, Unfall, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, Pandemien, Streiks, Ausfällen von Energie- oder Telekommunikationsnetzen oder vergleichbaren Ereignissen) nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, haftet die Fotografin hierfür nicht. Soweit möglich, wird sie den Auftraggeber unverzüglich informieren und sich nach Kräften um eine angemessene Lösung bemühen. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzfotografen besteht nicht.

6) Bei Outdoor-Aufnahmen trägt der Auftraggeber das witterungsbedingte Risiko. Die Entscheidung über eine Durchführung, Unterbrechung oder Verschiebung des Shootings erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände. Ist eine Verschiebung (z. B. bei Events) nicht möglich, erfolgt die fotografische Begleitung unter den tatsächlich gegebenen Wetter- und Lichtverhältnissen.

7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Durchführung des Auftrags angemessen mitzuwirken und alle erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Die Fotografin haftet nicht für Einschränkungen oder Schäden, die auf unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers, verspätetem Erscheinen, fehlenden Genehmigungen, Einschränkungen am Aufnahmeort oder dem Verhalten des Auftraggebers oder Dritter beruhen.

8) Die Bildgestaltung, Motivwahl, Perspektive, Lichtführung, Bildbearbeitung sowie die Auswahl der zur Übergabe bestimmten Aufnahmen erfolgen im künstlerischen Ermessen der Fotografin. Aufgrund des dokumentarischen Charakters insbesondere von Hochzeiten, Veranstaltungen und Reportagen kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass bestimmte Personen, Situationen oder Motive aufgenommen werden oder in einer bestimmten Anzahl oder Gestaltung vorhanden sind.

9) Soweit die Haftung der Fotografin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

VI. Stornierung, Ausfallhonorar, Terminverschiebung

1) Mit Vertragsschluss reserviert die Fotografin den vereinbarten Termin ausschließlich für den Auftraggeber. Eine anderweitige Vergabe dieses Termins ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2) Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit vor dem vereinbarten Termin stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei der Fotografin. Bereits entstandene, nachweisbare Aufwendungen sowie vereinbarte Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

3) Termine mit einer geplanten Länge von maximal 3 Stunden können jederzeit kostenlos storniert werden. Sollte die Absage so kurzfristig eingehen, dass der Fotografin bereits Kosten entstanden sind (z. B. Fahrtkosten und Anfahrtszeit), sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde, fallen bei einer Stornierung von Terminen mit einer geplanten Länge ab 3 Stunden folgende pauschale Ausfallhonorare an:

  • bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Gesamthonorars,
  • 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Gesamthonorars,
  • 6 bis 2 Kalendertage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Gesamthonorars,
  • ab 1 Kalendertag vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamthonorars.

Das Ausfallhonorar gilt nur für vollständige Stornierungen. Bei einer Terminverschiebung fallen keine Kosten an.

4) Eine Terminverschiebung ist nur nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Fotografin möglich. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.

5) Muss ein vereinbarter Termin aufgrund von Umständen verschoben werden, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder einer behördlichen Anordnung, bemühen sich die Vertragsparteien einvernehmlich um einen Ersatztermin. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet.

6) Kann die Fotografin den vereinbarten Termin aus Gründen, die sie zu vertreten hat, nicht wahrnehmen, wird sie den Auftraggeber unverzüglich informieren und sich nach Möglichkeit um die Vermittlung eines geeigneten Ersatzfotografen bemühen oder einen neuen Termin anbieten. Kann kein Ersatz gefunden werden oder lehnt der Auftraggeber diesen ab, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7) Für Hochzeiten gelten eigene Stornierungsbedingungen und Ausfallhonorare, diese werden mit dem Brautpaar in einem gesonderten Vertrag festgehalten.

VII. Aufbewahrung und Löschung von Bilddaten

1) Die Fotografin bewahrt die im Rahmen des Auftrags entstandenen Bilddateien nur für einen begrenzten Zeitraum auf. Eine dauerhafte Archivierung oder Speicherung der Bilddaten wird nicht geschuldet.

2) Die Online-Galerie steht dem Auftraggeber für den vereinbarten Zeitraum, in der Regel für vier Monate, zum Download und zur Bestellung von Bildern zur Verfügung. Bei Hochzeitsreportagen beträgt die Bereitstellung der Online-Galerie in der Regel ein Jahr nach Auslieferung der Bilder. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Galerie ohne weitere Benachrichtigung gelöscht werden.

3) Rohdaten (RAW-Dateien) werden in der Regel bis zu zwei Jahre nach Übergabe der fertigen Bilder gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe einer früheren oder späteren Löschung entgegenstehen.

4) Bearbeitete Bilddateien werden in der Regel bis zu drei Jahre nach Übergabe der Bilder gespeichert und anschließend gelöscht.

5) Nach Übergabe der Bilder ist der Auftraggeber für deren Sicherung verantwortlich. Es wird empfohlen, die Bilddateien auf mehreren voneinander unabhängigen Speichermedien zu sichern. Nach Löschung der Daten besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung, Wiederherstellung oder Nachbestellung der Bilddateien.

6) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Rechnungs- und Buchhaltungsunterlagen, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

VIII. Datenschutz

1) Tabea Weberskirch Fotografie, Dr.-Julius-Brecht-Weg 5, 45478 Mülheim a. d. Ruhr, erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

2) Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

3) Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:

Tabea Weberskirch Fotografie
Dr.-Julius-Brecht-Weg 5
45478 Mülheim a. d. Ruhr

per Mail: [email protected]

4) Eine detaillierte Auskunft zum Datenschutz erhält der Auftraggeber in der Datenschutzerklärung unter https://www.weberskirch-fotografie.de/datenschutz

IX. Hochzeiten

1) Für Hochzeiten gelten teilweise eigene oder ergänzende Bestimmungen zu den AGB und werden in einem eigenen Vertrag zwischen Brautpaar und der Fotografin festgehalten.

X. Schlussbestimmungen

1) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

XI. Salvatorische Klausel

1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

XII. Sonstiges

1) Die Fotografin weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung (KSK) abführen muss. Hierüber muss sich der Auftraggeber selbst kundig machen.

Stand: Juli 2026